Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Zahlstellenmeldeverfahren

    Hallo Expertenteam,


    wir haben von einer Fremdkasse im Zahlstellenverfahren einen maschinellen Datensatz erhalten, wonach wir knapp 5 Jahre rückrechnen sollen und Beiträge an den Versorgungsempfänger erstatten sollen. Unser System kann aber nicht so weit zurück rechnen. Ist die Krankenkasse nicht in solchen Fällen dazu verpflichtet die Beiträge zu erstatten? Wie gehen wir als Zahlstelle weiter vor? Können wir alternativ einen Vordruck mit Bitte zu Unrecht einbehaltene Beiträge zu erstatten, ausfüllen?


    Lieben Dank für die Einschätzung.

  • 02
    RE: Zahlstellenmeldeverfahren

    Guten Tag,
     
    wenn Ihr Entgeltabrechnungsprogramm den vergangenen Zeitraum nicht mehr abbilden kann, können Sie das SV-Meldeportal nutzen um die Rückrechnungen vorzunehmen.
    Die Krankenkassen können auf Antrag für „zu Unrecht gezahlte Beiträge“ Erstattungen vornehmen. In dem konkreten Fall empfehlen wir Ihnen, direkt Kontakt mit der zuständigen Krankenkasse aufzunehmen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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