Hallo Expertenteam,
wir haben von einer Fremdkasse im Zahlstellenverfahren einen maschinellen Datensatz erhalten, wonach wir knapp 5 Jahre rückrechnen sollen und Beiträge an den Versorgungsempfänger erstatten sollen. Unser System kann aber nicht so weit zurück rechnen. Ist die Krankenkasse nicht in solchen Fällen dazu verpflichtet die Beiträge zu erstatten? Wie gehen wir als Zahlstelle weiter vor? Können wir alternativ einen Vordruck mit Bitte zu Unrecht einbehaltene Beiträge zu erstatten, ausfüllen?
Lieben Dank für die Einschätzung.