Sehr geehrte Damen und Herren,
in einer Weiterbildung zum Pflegelotsen wurden die Möglichkeiten der Pflegezeit bzw. Familienpflegezeit thematisiert.
Eine Voraussetzung, das diese genutzt werden können, sind jeweils unterschiedliche Anzahl an Beschäftigten im Betrieb.
Sobald es um die Definition "Beschäftigte" geht erlebt man immer wieder andere Sichtweisen.
Einmal zählen wirklich alle MA des Unternehmens nach Kopf-Prinzip (Vollzeit - Teilzeit - Minijobb alle gleichwertig), in anderen Zusammenhängen wird abhängig vom Beschäftigungsvehrältnis die Beschäftigtenzahl im Unternehmen abweichend anteilig aus den einzelnen Kategorien errechnet.
Wie schaut es beim Thema Pflege- bzw. Familienpflegezeit aus? Wie ist hier "zu zählen"?