Hallo liebes Expertenteam,
es passiert regelmäßig, dass Arbeitnehmer bis zu einem Freitag arbeitsunfähig sind und erst am darauffolgenden Montag die Arztpraxis wieder aufsuchen und eine Folgebescheinigung erhalten. Theoretisch sind diese Arbeitnehmer für das Wochenende damit arbeitsfähig.
Bis zur Einführung der eAU wurden die Arbeitsunfähigkeiten über die Wochenenden "stillschweigend" weitergeführt, dass heißt, die 42 Tagen Entgeltfortzahlung bestanden durchgehend.
Nach unserer bisherigen eAU-Erfahrungen melden uns die Krankenkassen in solchen Fällen die Wochenenden vielfach aber nicht zurück - die Arbeitsunfähigkeiten sind damit eigentlich unterbrochen. Unsere Frage ist: Kommt es zum Krankengeldbezug, werten die Krankenkassen die Arbeitsunfähigkeiten dann trotzdem als eine durchgehende Krankschrift?
Vorab vielen Dank!
Viele Grüße
Guido Wranik