Hallo liebes Expertenteam,
es möchte jemand bei einem Arbeitgeber eine Beschäftigung aufnehmen und hat aber zu Beginn gleich einen Wiedereingliederungsplan nach längerer Krankheit. Der Arbeitgeber möchte kein Entgelt während der Wiedereingliederung dazu zahlen. Beginnt das Beschäftigungsverhältnis trotz Wiedereingliederung (ohne Arbeitsentgelt, da Anspruch auf Krankengeld) mit dem Datum des Beginns der Beschäftigung laut Arbeitsvertrag oder beginnt das (sozialversicherungsrechtliche) Beschäftigungsverhältnis erst mit Beginn der tatsächlichen Arbeitsaufnahme und Entgeltzahlung durch den Arbeitgeber nach der Wiedereingliederung? Zu welchem Datum ist mit Grund 10 anzumelden?
Vielen Dank und viele Grüße!
Ilonka Wächter