Guten Tag,
ein Mitarbeiter war bis zum 09.03. arbeitsunfähig und "ausgesteuert", d.h. es gab kein Krankengeld. Zum 10.03. begann er eine Wiedereingliederung. Ab 31.03.2025 war der Beschäftigte wieder arbeitsfähig.
Der Arbeitgeber hat während der Wiedereingliederung anteiliges Entgelt gezahlt. Mein Lohnabrechnungsprogramm hat eine Anmeldung mit Meldegrund 10 erstellt mit Datum 10.03.2025. Meines Erachtens zurecht: Das Beschäftigungsverhältnis hat bis 09.03. geruht, ab 10.03. gibt es sv-pflichtiges Entgelt und sv-Tage.
Der Sachbearbeiter der AOK besteht darauf, dass die 10er-Meldung zum 31.03. erfolgt, die Meldung zum 10.03. sei falsch.
Gibt es hierzu etwas Schriftliches von der AOK?