ich benötige wieder Ihre Unterstützung bei der Beurteilung eines Falls.
Eine Mitarbeiterin, Ärztin, ist von der Rentenversicherung befreit zur Ärzteversorgung. Von dort bezieht sie seit 01.12.24 ein vorgezogenes Altersruhegeld von der Ärzteversorung.
Daten zur Person und Sachverhalt:
Geb. 02.01.62
2025 - 63 Jahre
RAG wird erst am 14.09.2028 erreicht.
Es liegt kein Rentenantrag vor.
Bis 30.11.24 war die Mitarbeiterin mit 9-0-1-1 kontiert (RV – befreit). Ab 01.12.24 wurde dann auf 9-3-1-1 (halber Beitrag AG) kontiert. Dieser Beitragsgruppenschlüssel kollidiert nun aber mit den Personengruppenschlüssel 101. Es sollte der Schlüssel 119 vorgegeben werden. Aber eine Rente liegt hier nicht vor.
Haben wir hier falsch geschlüsselt ? Bleibt es bei ggf. bei der Schlüsselung RV befreit mit „0“?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.