Sehr geehrte Damen und Herren,
wie ist das Vorgehen bei Frauen mit Behinderung, die in einer anerkannten Werkstatt für Menschen mit Behinderung tätig sind, bei denen eine Schwangerschaft besteht und ein ärztliches Beschäftigungsverbot ausgestellt wurde. Besteht ein Anspruch auf Lohnfortzahlung? Unsere Klienten sind mit dem Personengruppenschlüssel 107 geschlüsselt und wir sind vom U2 Umlageverfahren befreit. Können wir bei regulärer Weiterbeschäftigung den Antrag auf Erstattung für Arbeitgeberaufwendungen bei Mutterschaft stellen?
Vielen Dank vorab und freundliche Grüße
Mandy Baldus