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  • 01
    Wertigkeit Urlaub bei Teilzeitgrad-Änderung

    Guten Tag,

    folgende Konstellation stellt sich:

    - MA ist 8h pro Woche ausschl. an einem Freitag beschäftigt, der VZ-UR Anspruch beträgt 30 UR Tage, daher runtergerechnet 6 Tage pro Jahr, soweit OK

    - MA wechselt jetzt v. 8h auf 10h zum 15.12.2025 (die 2h Zusatz werden an einem Montag gearbeitet), er hat noch 2 offene UR Tage, wie sind diese umzurechnen auf den neuen Faktor? Diese sind ja per se umzurechnen, da diese im "alten" Beschäftigungsgrad entstanden sind, korrekt?

    - wie ist außerdem der neue anteilige UR Anspruch ab 15.12. mit 10H/Woche (Mo plus Fr.) zu errechnen?

    Bitte um Rechtsquellen,

    danke vorab

    VG

  • 02
    RE: Wertigkeit Urlaub bei Teilzeitgrad-Änderung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 11. November 2015, C-219/14) und ihm folgend dem Bundesarbeitsgericht ist bei einer Erhöhung der Arbeitszeit der Urlaubsanspruch zeitanteilig zu berechnen. Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 19. März 2019, 9 AZR 406/17) ist dabei bezogen auf eine Sechs-Tage-Woche von der Formel „24 Werktage Urlaub x Anzahl der Arbeitstage mit Arbeitspflicht / 312 Werktage“ auszugehen. Wird der Urlaubsanspruch auf Grundlage einer Fünf-Tage-Woche berechnet, reduziert sich der Teiler/Divisor auf 260 Arbeitstage.


    Das heißt, Sie müssten für den Zeitraum bis 14. Dezember 2025 die Anzahl der Arbeitstage mit Arbeitspflicht ermitteln, diese dann mit 30 multiplizieren und durch 260 Arbeitstage dividieren. Für den Zeitraum vom 15. Dezember 2025 bis 31. Dezember 2025 ist dann in gleicher Weise vorzugehen (also wiederum die Anzahl der Arbeitstage mit Arbeitspflicht ermitteln, mit 30 multiplizieren und durch 260 dividieren). Die Ergebnisse dieser beiden Berechnungsschritte sind zu addieren und ergeben den Urlaubsanspruch für 2025.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

  • 03
    RE: Wertigkeit Urlaub bei Teilzeitgrad-Änderung

    Vielen Dank,

    Frage 1: ändert sich etwas an der Formel, wenn die 10h arbeitsvertraglich auf Mo + Fr jeweils 5h festgeschrieben sind, tats. aber am Mo. 2h + Fr. 8h gearbeitet werden?

    Frage 2: was ist, wenn aus der Zeit vor 15.12. noch 2 Tage Urlaub zu den damaligen Bedingungen offen sind. Dieser Urlaubstag hatte ja eine Wertigkeit von 8h, ab 15.12. wird dann 10h / wchtl. gearbeitet.

    VG

    TOM_MGG

     

  • 04
    RE: Wertigkeit Urlaub bei Teilzeitgrad-Änderung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    An der Berechnungsformel ändert sich bei der von Ihnen angegebenen „Verschiebung“ der täglichen Arbeitszeit nichts.


    Der Gesamturlaubsanspruch ist bezogen auf das Kalenderjahr wie dargestellte zu berechnen. Dabei kommt es nicht darauf an, wie viel Urlaub der Arbeitnehmer bereits unter Geltung der reduzierten Arbeitszeit in Anspruch genommen hat und wie hoch ein sich daraus ergebende „Resturlaubsanspruch“ ist.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

  • 05
    RE: Wertigkeit Urlaub bei Teilzeitgrad-Änderung

    d.h. der unter dem alten Teilzeitgrad entstandene, aber noch nicht genommene Urlaub, ist nicht auf den neuen Teilzeitgrad umzurechnen? Das wäre ja eine Benachteiligung. Gibt es dafür eine Rechtsquelle?

    Vielen Dank,

    VG

    TOM_MGG

  • 06
    RE: Wertigkeit Urlaub bei Teilzeitgrad-Änderung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Nachfrage.


    Der unter dem „alten“ Teilzeitgrad entstandene Urlaubsanspruch ist nicht nochmals gesondert auf den „neuen“ Teilzeitgrad umzurechnen.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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