Guten Tag,
folgende Konstellation stellt sich:
- MA ist 8h pro Woche ausschl. an einem Freitag beschäftigt, der VZ-UR Anspruch beträgt 30 UR Tage, daher runtergerechnet 6 Tage pro Jahr, soweit OK
- MA wechselt jetzt v. 8h auf 10h zum 15.12.2025 (die 2h Zusatz werden an einem Montag gearbeitet), er hat noch 2 offene UR Tage, wie sind diese umzurechnen auf den neuen Faktor? Diese sind ja per se umzurechnen, da diese im "alten" Beschäftigungsgrad entstanden sind, korrekt?
- wie ist außerdem der neue anteilige UR Anspruch ab 15.12. mit 10H/Woche (Mo plus Fr.) zu errechnen?
Bitte um Rechtsquellen,
danke vorab
VG