Sehr geehrte Damen und Herren,
wir wenden uns mit einer Frage bzgl. der Versicherungsfreiheit eines Werkstudenten an Sie und bitten um Unterstützung bei deren Beurteilung.
Ein Werkstudent soll während seiner Vorlesungszeit eine Dienstreise antreten. Die reine Arbeitszeit in dieser Woche beträgt unter 20 Stunden. Durch die Reisezeit würde der Werkstudent die 20 Stunden Grenze jedoch überschreiten. Die Reise erfolgt per Bahn, dem Werkstudenten ist es überlassen, wie er die Zeit nutzt (arbeitszeitrechtlich würde somit ja eigentlich keine Arbeitszeit vorliegen).
Sind bei einem Werkstudenten die Arbeitszeit und Reisezeit bei der Betrachtung der 20 Stunden Grenze zusammenzuzählen und wird der Werkstudent somit versicherungspflichtig oder bleibt die Versicherungsfreiheit in der KV, PV und AV bestehen?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung