Liebes Team,
eine Werkstudentin verdient nur ca. 610 € brutto, zahlt aber mehr als 500 € private KV-Beiträge, da sie nicht in der gesetzlichen versichert ist. Sie möchte gern in die gesetzliche wechseln. Ist es richtig, dass wir dann aus dem Werkstudentenvertrag einen normalen Vertrag machen müssten über z.B. 610 € brutto und sie wäre dann sofort versicherungspflichtig in allen Zweigen und ich müsste sie dann von 0100 auf 1111 umgeschlüsselt werden? Sie müsste das dann ihrer privaten KV mitteilen. Brauchen wir eine Bestätigung der privaten KV, dass sie dort ausgetreten ist? Die gesetzliche KV braucht dann keinen Hinweis extra, außer, dass sie die Mitgliedschaft dort beantragen muss, korrekt? Danke für Ihre Hilfe.
Torsten Kalb