Liebes Expertenteam,
eine Mitarbeiterin, die bei uns als Werkstudentin tätig ist, befindet sich ab 22.12.2024 in Mutterschutz und ab 03.04.2025 bis 04.03.2026 in Elternzeit. Die WS hat uns die Immatrikulationsbescheinigung für das Sommersemester 2025 nicht eingereicht.
Kann die WS dennoch für die Zeit des Mutterschutzes und der Elternzeit als Werkstudentin SV-rechtlich geschlüsselt bleiben ?
Viele Grüße
Referentin1