Wir haben eine Werkstudentin, die durch die Erhöhung der Grenze inzwischen im Übergangsbereich verdient.
Unser Programm behandelt sie aber weiter als Werkstudentin – dieser Status geht also offenbar „Vor“.
Ist das richtig?
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Wir haben eine Werkstudentin, die durch die Erhöhung der Grenze inzwischen im Übergangsbereich verdient.
Unser Programm behandelt sie aber weiter als Werkstudentin – dieser Status geht also offenbar „Vor“.
Ist das richtig?
Guten Tag,
Ihr Lohnprogramm hat die Werkstudentin richtig geschlüsselt (Beitragsgruppen 0100 und Personengruppe 106). Der Werkstudentenstatus ist nicht vorrangig, da die Beiträge für die Rentenversicherung - auch bei Werkstudenten - bei einem Arbeitsentgelt im Übergangsbereich (520,01 bis 1.600 Euro) nach den dafür geltenden besonderen Berechnungsformeln ermittelt wird. In unserem Fachportal finden Sie zur Unterstützung den Minijob- und Übergangsbereichsrechner:
Minijob- und Übergangsbereichsrechner 2022 | AOK - Die Gesundheitskasse
Mit freundlichen Grüßen
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