Hallo, wir haben einen Werkstudenten der eine 10 wöchige Ergänzungspraxis nach den Ausbildungsinhalten des Ausbildungsplanes des praktischen Studiensemesters ableisten soll, damit er die Ausbildungszeiten angerechnet bekommt. Für die 10 Wochen würde der Werkstudentenvertrag ruhen und für die Zeit einen Ausbildungsvertrag für das praktische Studiensemester bekommen (im gleichen Betrieb). Verdienst und Stunden würden gleich bleiben (unter 20 Stunden).
Meine Frage: würde er für die 10 Wochen in der Sozialversicherung befreit bleiben wie als Werkstudent oder wäre er dann voll Versicherungspflichtig?
Mit freundlichen Grüßen