Eine Studentin arbeitet bisher immer 20 Stunden pro Woche in einer Bäckerei und wird als Werkstudentin in der Sozialversicherung abgerechnet. Vom 01.05.2025 - 31.08.2025 sind Semesterferien. Die Studentin ist verpflichtet in den vorlesungsfreien Zeiten (nach Vorlesungsende 2. Semester und vor Vorlesungsbeginn 3. Semester = vorgeschriebenes Zwischenpraktikum) ein Praktikum abzuleisten. Das Praktikum bei einem anderen Arbeitgeber ist vom 01.06.2025 - 31.08.2025 mit 40 Stunden pro Woche gegen Entgelt vereinbart worden. Kann Sie während dieser Zeit als Werkstudentin in der Bäckerei mit 20 Stunden pro Woche weiterhin abgerechnet werden?

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Werkstudententätigkeit und Vollzeit vorgeschriebenes Praktikum
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RE: Werkstudententätigkeit und Vollzeit vorgeschriebenes Praktikum
Hallo Jacqueline,
neben einer Werkstudentenbeschäftigung kann gleichzeitig ein in einer Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenes Zwischenpraktikum bei einem anderen Arbeitgeber ausgeübt werden. Eine Zusammenrechnung von Werkstudentenbeschäftigung und vorgeschriebenen Zwischenpraktikum erfolgt nicht.
Mit freundlichen Grüßen
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