Guten Tag,
wir würden gerne einen Ferienjobber, der bei uns im Sommer kurzfristig beschäftigt war, als Werkstudent weiter bei uns beschäftigen.
Die Werkstudententätigkeit schließt direkt an die kurzfristigen Beschäftigung an und ist beim gleichen Arbeitgeber.
Ist diese Konstellation möglich oder werden die Beschäftigungen dann zusammengezählt?
Was für sonstige Möglichkeiten gäbe es den Ferienjobber weiter zu beschäftigen?
Vielen Dank und viele Grüße