Expertenforum - Werkstudentenstatus trotz dualem Studium ?

Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Werkstudentenstatus trotz dualem Studium ?

    Sehr geehrte Experten,


    wir möchten eine Werkstudentin einstellen, die lt. Studienbescheinigung ein duales Studium absolviert. Ihren Aussagen zur Folge wechselt das duale Studium nach dem 4. Semester automatisch in ein Vollzeitstudium und die betriebliche Ausbildung ist abgeschlossen.


    Sie befindet sich aktuell im 6. Hochschulsemester, allerdings steht auf der Immatrikulationsbescheinigung eben immer noch "duales Studium".


    Können wir sie trotzdem als Werkstudentin abrechnen ?


    Vielen Dank für Ihre Einschätzung und Rückmeldung

    Katja Büker

     

  • 02
    RE: Werkstudentenstatus trotz dualem Studium ?

    Hallo Frau Büker,
     
    Teilnehmer an dualen Studiengängen sind grundsätzlich in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht den zur Berufsausbildung Beschäftigten gleichgestellt. Als solche unterliegen sie damit für die gesamte Dauer des dualen Studiums, das heißt, sowohl während der Praxisphasen als auch während der Studien- bzw. Vorlesungsphasen, der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
     
    Dies hat zur Folge, dass in einem solchen Fall die Werkstudentenregelungen keine Anwendung finden, selbst dann, sofern in einzelnen Phasen des Studiums keine Vergütung bezogen wird.
     
    Beträgt das monatliche Arbeitsentgelt mehr als 556,00 €, ist die bei Ihnen neben dem dualen Studium ausgeübte Beschäftigung in allen Zweigen der Sozialversicherung der Beitragspflicht zu unterwerfen. 
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.