Guten Morgen liebes Expertenteam,
ich bin mir unsicher bei der Bewertung des Werkstudentenstatus.
Konstellation: Eine Student ist an einer Fernuni eingeschrieben und hat am 30.11.25 die Masterarbeit abgegeben, das Kolloquium ist Mitte März 2026. In der Zwischenzeit hat er Vorlesungsfreie Zeit.
Ist es Korrekt, dass das Studium formell erst mit der Exmatrikulation endet – meist nach bestandener letzter Prüfung und Erhalt aller Leistungsnachweise. So lange er eingeschrieben ist, gilt er als Student und kann als Werkstudent weiter beschäftigt werden – unabhängig davon, ob er weiter Vorlesungen besucht? Bzw. Anschlussfrage: Darf er in der Vorlesungsfreien Zeit auch mehr als 20 STd/Woche arbeiten? So wie ich das auf den Seiten von Fernunis gelesen habe, bieten diese keine fixen Semesterferien, die Studenten markieren ihre eigenen Lernpausen.
Vielen Dank