Hallo,
eine Mitarbeiterin hat seit dem 01.10.2021 ihre Arbeitszeit auf 20 Stunden reduziert. Gestern hat sie uns erst mitgeteilt, dass sie seit diesem Zeitpunkt ordentlich Studierende in einem Vollzeitstudium ist. Wir hätten daher seit dem 01.10.2021 die Werkstudentenregelung anwenden können.
Ab welchem Zeitpunkt sind wir verpflichtet den Personengruppenschlüsel und die Beitragsgruppenschlüssel anzupassen?
Vielen Dank.