Liebes Expertenteam,
meine Tochter studiert "hauptberuflich" und arbeitet nebenbei 18 Stunden/Woche. Der Arb.geber hat sie als Werkstudentin eingestuft, was bedeutet, dass vom Lohn nur RV-Beiträge berechnet werden. Da der Lohn aber etwa 1.100 EUR beträgt, kann sie nicht mehr familienversichert bleiben. Die KVdS soll in 2025 150 EUR betragen. Nun habe ich ausgerechnet, dass meine Tochter bei "normaler" Teilzeitbeschäftigung mit SV-Pflicht in allen Zweigen nur ca. 88 EUR mehr zahlen müsste als mit der Werkstudentenregelung. Das ist natürlich deutlich weniger als die KVdS, zumal sie zusätzlich arbeitslosenversichert wäre.
Daher die Frage, ob man auch aktiv die Werkstudentenregelung "abwählen" könnte, oder ob die bei Vorliegen der Voraussetzungen verpflichtend anzuwenden ist.
Vielen lieben Dank für Ihre Expertise!