Expertenforum - Werkstudentenregelung verpflichtend oder optional?

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  • 01
    Werkstudentenregelung verpflichtend oder optional?

    Liebes Expertenteam,


    meine Tochter studiert "hauptberuflich" und arbeitet nebenbei 18 Stunden/Woche. Der Arb.geber hat sie als Werkstudentin eingestuft, was bedeutet, dass vom Lohn nur RV-Beiträge berechnet werden. Da der Lohn aber etwa 1.100 EUR beträgt, kann sie nicht mehr familienversichert bleiben. Die KVdS soll in 2025 150 EUR betragen. Nun habe ich ausgerechnet, dass meine Tochter bei "normaler" Teilzeitbeschäftigung mit SV-Pflicht in allen Zweigen nur ca. 88 EUR mehr zahlen müsste als mit der Werkstudentenregelung. Das ist natürlich deutlich weniger als die KVdS, zumal sie zusätzlich arbeitslosenversichert wäre.


    Daher die Frage, ob man auch aktiv die Werkstudentenregelung "abwählen" könnte, oder ob die bei Vorliegen der Voraussetzungen verpflichtend anzuwenden ist.


    Vielen lieben Dank für Ihre Expertise!

  • 02
    RE: Werkstudentenregelung verpflichtend oder optional?

    Hallo Vivaldi,
     
    eingeschriebene Studenten unterliegen den Regelungen zur studentischen Pflichtversicherung bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters, längstens allerdings bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres.
     
    Solange die betroffene Person monatlich mehr als 556,00 € verdient, aber insgesamt nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeitet, gehört sie vom Erscheinungsbild her zum Personenkreis der Werkstudenten. Damit besteht in diesen Fällen (alternativlos) Versicherungsfreiheit zur Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. In der Rentenversicherung besteht Versicherungspflicht.
     
    Der Arbeitgeber hat also die versicherungsrechtliche Beurteilung jeweils nach den vorgenannten Kriterien vorzunehmen. Eine „Abwahl“ der Werkstudentenregelung durch die betroffene Person ist nicht möglich.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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