Sehr geehrte Damen und Herren,
Unsere Mitarbeiterin hat bei uns eine Ausbildung zur Bankkauffrau absolviert und wurde mit Bestehen der Prüfung in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis übernommen. Das Beschäftigungsverhältnis hat Sie zum 30.09.2025 schriftlich gekündigt. Ab Oktober 2025 beginnt Sie ein Marketing-Studium und möchte gleichzeitig bei uns als Werkstudentin weiterarbeiten. Ist das ohne Unterbrechung möglich?

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Werkstudentenregelung im Anschlus an einer sv-pflichtiger Beschäftigung beim gleichen Arbeitgeber
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RE: Werkstudentenregelung im Anschlus an einer sv-pflichtiger Beschäftigung beim gleichen Arbeitgeber
Sehr geehrte Frau Paschold,
für Mitarbeitende, die während ihrer Beschäftigung ein Studium aufnehmen und ihr Arbeitsverhältnis vom Umfang her den Erfordernissen des Studiums anpassen, tritt mit der Aufnahme eines Studiums Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung aufgrund des Werkstudentenprivilegs ein, wenn sie ihrem Erscheinungsbild nach fortan nicht mehr Arbeitnehmer, sondern Studenten sind.
In dem von Ihnen beschriebenen Sachverhalt gehört die Mitarbeiterin mit Aufnahme ihres Vollzeitstudiums zum Personenkreis der „ordentlichen Studierenden“. Sofern ab Oktober in der Beschäftigung die wöchentliche Arbeitszeit auf nicht mehr als 20 Stunden in der Woche reduziert wird, findet das Werkstudentenprivileg Anwendung (Beitragsgruppenschlüssel „0100“, Personengruppenschlüssel „106“). Eine Wartezeit gibt es in diesem Fall nicht.
Zum Schluss noch einen Hinweis, wir haben Ihre Telefonnummer und Ihre E-Mail Adresse aus datenschutzrechtlichen Gründen aus Ihrer Anfrage gelöscht.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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