Sehr geehrte Damen und Herren,
ist es möglich einen Werksstudenten befristet auf zwei Jahre an max. 20 Std. pro Woche und während der Semesterferien mit mehr als 20 Std. pro Woche zu beschäftigen, wenn die Beschäftigung mit mehr als 20 Std. pro Woche innerhalb eines Zeitjahres an höchstens 26 Monaten ausgeübt wird?
Mit freundlichen Grüßen
Simone Paschold@vr-lif-ebn.de
Tel.Nr. 09571/797-58