Hallo Expertenteam,
eine Werkstudentin studiert an der Internationalen Hochschule (iu). Die uns vorliegende Immatrikulationsbescheinigung ist gültig vom 20.09.2025 bis 19.03.2026. Nun unsere Frage, wie lange darf das Werkstudentenprivileg angewendet werden? Bis 19.03.26 oder für den ganzen Monat März, also bis 31.03.26? Das Studium wird in diesem (=letzten) Semester abgeschlossen.
Vorab vielen Dank für Ihre Antwort.