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  • 01
    Werkstudentenprivileg - wie lange?

    Hallo Expertenteam,

    eine Werkstudentin studiert an der Internationalen Hochschule (iu). Die uns vorliegende Immatrikulationsbescheinigung ist gültig vom 20.09.2025 bis 19.03.2026. Nun unsere Frage, wie lange darf das Werkstudentenprivileg angewendet werden? Bis 19.03.26 oder für den ganzen Monat März, also bis 31.03.26? Das Studium wird in diesem (=letzten) Semester abgeschlossen.

    Vorab vielen Dank für Ihre Antwort.

  • 02
    RE: Werkstudentenprivileg - wie lange?

    Guten Tag,
     
    das Werkstudentenprivileg darf grundsätzlich nur bis zum Ende der Immatrikulationsbescheinigung angewendet werden. Die Immatrikulation ist zwingend notwendig, da diese eine Voraussetzung für die Anwendung des Werkstudentenprivilegs darstellt.
     
    Grundsätzlich gilt zum Ende des Studiums - wenn das Studium regulär abgeschlossen wird -  folgendes:
     
    Der Studierende hat die von der Hochschule für den jeweiligen Studiengang vorgesehene letzte Prüfungsleistung, etwa die Diplomprüfung oder die Abgabe der Bachelor- oder Masterarbeit, erbracht. In diesen Fällen endet das Stu­dium nicht mit dem Datum der letzten Prüfungsleistung, sondern mit Ab­lauf des Mo­nats, in dem der Studierende vom Gesamtergebnis der Prüfungsleistung offiziell schriftlich un­ter­rich­tet wurde. Damit ist der Zugang des per Briefpost vom Prü­fungs­amt über­mit­tel­ten vorläufigen Zeugnisses gemeint. Das zu einem späteren Zeitpunkt, beispielsweise im Rahmen einer Abschlussfeier, überreichte endgültige Zeugnis ist in diesem Zu­sam­men­hang genauso ohne Bedeutung wie die Tatsache, dass der Student noch bis zum Se­mes­ter­en­de eingeschrieben ist.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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