Eine Studentin (bei uns im Minijob) wird zusätzlich eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bei einem anderen AG aufnehmen. Es ist noch nicht endgültig geklärt, ob die Studentin in der Zusammenrechnung über 20 Stunden liegen wird.
Die Studentin fragt mich nun, ob sie - im Falle daß sie nicht über 20 Wochenstunden kommt - bei dem anderen AG freiwillig auf das Werkstudentenprivileg verzichten und in allen 4 Zweigen sozialversicherungspflichtig abgerechnet werden darf?
Das wäre für sie deutlich günstiger.
Welche Antwort kann ich ihr geben? Solch ein Anliegen hatte ich noch nie.
Herzlichen Dank im Vorauf für Ihre Expertise,
Anja