Wir haben einen Mitarbeiter der ein Teilzeitstudium macht. Mir geht es darum ob für einen Teilzeitstudenten das Werkstudentenprivileg anzuwenden ist. Ich habe dazu folgendes gefunden: Studierende und Arbeitgeber können im Falle eines Teilzeitstudiums nur vom Werkstudentenprivileg profitieren, wenn das Studium mehr als die Hälfte der Zeit eines Vollzeitstudiums ausmacht.
Wie wird die Hälfte berechnet, geht das nach der Semesterzahl oder nach den wöchentlichen Pflichtvorlesungen. Zählen da Stunden des Lernens mit dazu?
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir das erklären könnten, wie das zu ermitteln ist. Danke schön.