Liebes Expertenteam,
eine deutsche Studentin möchte bei uns als Werkstudentin beschäftigt werden. Sie ist als Pre-Masterandin an einer ausländischen Uni immatrikuliert. Bei einem Pre-Masterstudium handelt es sich anscheinend um eine Vorbereitungsphase, die es ermöglicht, relevanten Grundlagen in verschiedenen Bereichen zu erwerben, um dann in Masterstudiengänge einzusteigen. Je nach individuellem Kenntnisstand kann das Pre-Masterstudium ein oder zwei Semester dauern.
Ist sie als Pre-Masterandin "ordentliche" Studentin im SV-rechtlichen Sinn?
Außerdem handelt es sich bei der Uni um eine Uni im Ausland, an der die Studentin in Vollzeit eingeschrieben ist. Das Studium erfolgt online, so dass die Studentin in Deutschland lebt und hier auch einer Werkstudententätigkeit nachgehen möchte.
Ist für diese Studentin das Werkstudentenprivileg anwendbar?
Viele Grüße
Referentin 1