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  • 01
    Werkstudentenprivileg

    Sehr geehrtes Expertenforum,


    wir stellen uns gerade die Frage, ob Abwesenheiten (z.B. Krankheit) schädlich für das Werkstudentenprivileg sein können.


    Werden Abwesenheiten für die Ermittlung der 20-Wochenstunden mit eingerechnet?


    Kleines Beispiel:

    Der Werkstudent hat eine Sollarbeitszeit von 17,5 Wochenstunden, die sich gleichermaßen auf fünf Arbeitstage (Montag - Freitag) verteilen.

    Der Werkstudent arbeitet nun von Montag - Mittwoch jeweils 5 Stunden und ist von Donnerstag bis Freitag krank. Für die Krankheit erhält er jeweils 3,5 Stunden.

    Insgesamt kommt er damit auf 22 Stunden und würde die 20 Stunden überschreiten.

    Wäre der Mitarbeiter nicht krank gewesen, hätte er seine Arbeitszeit am Donnerstag und Freitag entsprechend reduzieren können, um nicht über die 20 Stunden zu kommen.


    Wie wäre dieses Beispiel richtig zu bewerten?

    Ist mit Urlaub und Feiertagen identisch umzugehen?


    Vielen Dank für Ihre Unterstützung und viele Grüße!

  • 02
    RE: Werkstudentenprivileg

    Hallo ThomMü,

    Personen, die neben ihrem Studium nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich beschäftigt sind, gehören ihrem Erscheinungsbild nach grundsätzlich zu den Studenten und nicht zu den Arbeitnehmern. Die Höhe des Arbeitsentgelts ist dabei ohne Bedeutung. 

    Bei der 20-Wochenstunden-Grenze handelt es sich um eine feste Grenze, von der nicht aufgrund individueller Regelungen zur regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit im Betrieb oder einer Branche abgewichen werden kann.

    Eine monatliche oder jährliche Durchschnittsberechnung ist nicht zulässig.  

    Urlaubs-, Krankheits- und Feiertage, sind bei der Beurteilung der 20-Stunden-Grenze  entsprechend der vereinbarten Arbeitszeit zu berücksichtigen. Dies gilt unabhängig davon, dass an diesen Tagen tatsächlich nicht gearbeitet wurde.  

    Auf Ihr Beispiel bezogen wäre bei dem Werkstudent für die Tage, an denen Arbeitsunfähigkeit besteht, die jeweilige tägliche Arbeitszeit heranzuziehen, die er bei bestehender Arbeitsfähigkeit hätte arbeiten „müssen“.    

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam

     

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