Sehr geehrtes Expertenforum,
wir stellen uns gerade die Frage, ob Abwesenheiten (z.B. Krankheit) schädlich für das Werkstudentenprivileg sein können.
Werden Abwesenheiten für die Ermittlung der 20-Wochenstunden mit eingerechnet?
Kleines Beispiel:
Der Werkstudent hat eine Sollarbeitszeit von 17,5 Wochenstunden, die sich gleichermaßen auf fünf Arbeitstage (Montag - Freitag) verteilen.
Der Werkstudent arbeitet nun von Montag - Mittwoch jeweils 5 Stunden und ist von Donnerstag bis Freitag krank. Für die Krankheit erhält er jeweils 3,5 Stunden.
Insgesamt kommt er damit auf 22 Stunden und würde die 20 Stunden überschreiten.
Wäre der Mitarbeiter nicht krank gewesen, hätte er seine Arbeitszeit am Donnerstag und Freitag entsprechend reduzieren können, um nicht über die 20 Stunden zu kommen.
Wie wäre dieses Beispiel richtig zu bewerten?
Ist mit Urlaub und Feiertagen identisch umzugehen?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und viele Grüße!