Liebes Expertenteam,
wie haben aktuell eine Studentin als Werkstudentin beschäftigt, die in Mutterschutz gehen wird und anschließend in Elternzeit. Der Mutterschutz fällt in das neue Semester. Benötigen wir für den Zeitraum des Mutterschutzes eine gültige Imma (also für das neue Semester) , um weiterhin das Werkstudentenprivileg anwenden zu können? Die Studentin wird während des Mutterschutzes und der Elternzeit voraussichtlich nicht studieren.
Viele Grüße
Referentin1
Währen