Hallo,
wir möchten einen Werkstudenten einstellen, der aktuell noch einen Minijob bei einem anderen Unternehmen hat. Es handelt sich hierbei um einen Gastronomiebetrieb und der Minijob wird nur am Wochenende ausgeübt.
Uns ist bekannt, dass die Arbeitszeit aus beiden Tätigkeiten zusammengerechnet werden muss, um festzustellen, ob die maximal 20 Wochenstunden eingehalten werden. Stichwort: Werkstudentenprivileg.
In der vorlesungsfreien Zeit kann der Student ja auch Vollzeit arbeiten.
Wäre es deshalb möglich, dass er in der vorlesungsfreien Zeit bei uns ca. 20-25 Wochenstunden leistet und zusätzlich am Wochenende noch den Minijob ausübt? Ohne, dass die Beschäftigung bei uns voll sozialversicherungspflichtig abgerechnet werden muss?
Über eine Antwort wären wir sehr dankbar.