Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall entsteht frühestens nach 4-wöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses bei demselben Arbeitgeber.
Wir beschäftigen seit dem 01.05. einen Werkstudenten. Vom 26.05. bis 30.05.25 war er erkrankt. Gilt die Wartezeit von 4 Wochen auch für Werkstudenten? Erhält er auf Antrag Krankengeld von der studentischen Krankenversicherung für die Zeit vom 26.05. bis 28.05.25?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Daniela Mertl