Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Werkstudenten + Wartezeit

    Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall entsteht frühestens nach 4-wöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses bei demselben Arbeitgeber.

    Wir beschäftigen seit dem 01.05. einen Werkstudenten. Vom 26.05. bis 30.05.25 war er erkrankt. Gilt die Wartezeit von 4 Wochen auch für Werkstudenten? Erhält er auf Antrag Krankengeld von der studentischen Krankenversicherung für die Zeit vom 26.05. bis 28.05.25?

    Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

    Daniela Mertl

  • 02
    RE: Werkstudenten + Wartezeit

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Die vierwöchige Wartezeit gilt auch für Werkstudenten.


    Bei einer Versicherung in der studentischen Krankenversicherung besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Krankengeld.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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