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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Werkstudenten während der Mastertesis

    Hallo liebes Expertenteam,

    unsere Werkstudentin schreiben derzeit ihre Masterarbeit. Sie hat während dem Schreiben der Masterarbeit keine Vorlesungen mehr. Gilt die Zeit als Vorlesungsfreie Zeit und sie darf mehr wie 20 Stunden/ Woche arbeiten?


    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

    Viele Grüße die fleißige_biene

  • 02
    RE: Werkstudenten während der Mastertesis

    Guten  Tag,
     
    das Werkstudentenprivileg setzt voraus, dass der überwiegende Teil der Arbeitskraft für das Studium aufgewendet wird. Lediglich während der „offiziellen“ vorlesungsfreien Zeit der Hochschule oder Universität kann die Grenze von 20 Stunden überschritten werden, ohne den sozialversicherungsrechtlichen Status als Student zu verlieren.
     
    Vorlesungsfreie Zeit sind nur die offiziellen Semesterferien der Universitäten und Hochschulen. Die Semesterferien sind die Zeiten am Ende eines Semesters bis zum Beginn des neuen Semesters, in der regelmäßig keine Lehrveranstaltungen stattfinden.
    Während der „individuellen“ vorlesungsfreien Zeiten ist dies nicht möglich. Wird in diesen Fällen die Grenze von 20 Stunden überschritten, steht der überwiegende Teil der Arbeitskraft nicht mehr dem Studium zur Verfügung und der Student wird versicherungsrechtlich als Arbeitnehmer eingestuft.
     
    Die Arbeitszeit bei einer Beschäftigung im Rahmen der 20-Wochenstunden-Grenze kann während der Vorlesungszeit auf über 20 Wochenstunden ausgeweitet werden kann. Dies setzt jedoch voraus, dass es sich um eine im Voraus befristete Zeit handelt. Außerdem darf das Überschreiten der 20-Wochenstunden-Grenze nur durch Beschäftigungszeiten am Wochenende oder in den Abend- und Nachtstunden erfolgen. Dabei dürfen diese Beschäftigungszeiten im Laufe eines Jahres 26 Wochen nicht überschreiten.
     
    Bei einer Erhöhung der wöchentlichen Stundenzahl auf mehr als 20 Stunden während des Semesters wird die Beschäftigung also sozialversicherungspflichtig und das Werkstudentenprivileg findet keine Anwendung mehr.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Werkstudenten während der Mastertesis

    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

    Ich habe jedoch nun noch eine Rückfrage.


    Wenn laut dem Semesterplan die Pfingstferien, Weihnachtsferien sowie Osterferien als vorlesungsfreie Zeit ausgewiesen wird, gehören die zu den offiziellen Semesterferien in denen der Werkstudent mehr wir 20 Std./ Woche arbeiten darf?


    Vielen Dank!

  • 04
    RE: Werkstudenten während der Mastertesis

    Guten Tag,
     
    wie in unserer ersten Antwort beschrieben, kann während der „offiziellen“ vorlesungsfreien Zeit der Hochschule oder Universität die Grenze von 20 Stunden überschritten werden, ohne den sozialversicherungsrechtlichen Status als Student zu verlieren.
     
    Vorlesungsfreie Zeit sind nur die offiziellen Semesterferien der Universitäten und Hochschulen. Die Semesterferien sind die Zeiten am Ende eines Semesters bis zum Beginn des neuen Semesters, in der regelmäßig keine Lehrveranstaltungen stattfinden.
     
    Während der „individuellen“ vorlesungsfreien Zeiten, wie z.B. Osterferien, Sommerferien oder Weihnachtsferien, ist dies nicht möglich. Wird in diesen Fällen die Grenze von 20 Stunden überschritten, steht der überwiegende Teil der Arbeitskraft nicht mehr dem Studium zur Verfügung und der Student wird versicherungsrechtlich als Arbeitnehmer eingestuft.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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