Hallo,
müssen bei Werkstudenten bezahlte Urlaubs- und Krankheitstage bei der Beurteilung der 20-Std-Grenze berücksichtigt werden?
VG, B.Krull-Hug
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Hallo,
müssen bei Werkstudenten bezahlte Urlaubs- und Krankheitstage bei der Beurteilung der 20-Std-Grenze berücksichtigt werden?
VG, B.Krull-Hug
Hallo B.Krull-Hug,
bei der 20-Wochenstunden-Grenze handelt es sich um eine feste Grenze, von der nicht aufgrund individueller Regelungen zur regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit im Betrieb oder einer Branche abgewichen werden kann. Eine monatliche oder jährliche Durchschnittsberechnung ist nicht zulässig.
Urlaubs-, Krankheits- und Feiertage, sind bei der Beurteilung der 20-Wochenstunden-Grenze ebenfalls entsprechend der vereinbarten Arbeitszeit zu berücksichtigen. Dies gilt unabhängig davon, dass an diesen Tagen tatsächlich nicht gearbeitet wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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