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  • 01
    Werkstudenten, Nachweis der Semesterferien auf der Immatrikulationsbescheinigung

    wir haben eine Mitarbeiterin, die zum 01.10.2025 ein Studium aufnimmt. Während des Studiums ruht ihr aktueller Arbeitsvertrag und zum 01.10.2025 beschäftigen wir sie im Rahmen einer Werkstudententätigkeit. Werkstudenten dürfen während der Semesterferien unbegrenzt arbeiten und während des Semesters maximal 20h in der Woche. Die Mitarbeiterin hat uns jetzt die Immatrikulationsbescheinigung vorgelegt. Hier ist leider nicht explizit der Zeitraum der Semesterferien genannt. Hier ein Auszug aus der Imma:


    I m m a t r i k u l a t i o n s b e s c h e i n i g u n g

    für das Wintersemester 2025/26 vom 01.10.2025 bis 14.03.2026

    23.01.2026 Ende der Vorlesungszeit

    24.01.-14.02.2026 Prüfungszeitraum

    14.03.2026 Ende des Wintersemesters 2025/2026

    15.03.2026 Beginn des Sommersemesters 2026

    16.03.2026 Beginn der Vorlesungen


    Unsere Frage jetzt:

    Können wir mit diesen Angaben sicher davon ausgehen, dass die Semesterferien vom 15.02.2026 bis 14.03.2026 sind?



     

  • 02
    RE: Werkstudenten, Nachweis der Semesterferien auf der Immatrikulationsbescheinigung

    Hallo Frau Boehm,
     
    vorlesungsfreie Zeiten sind nur die offiziellen Semesterferien der Universitäten und Hochschulen. Die Semesterferien sind die Zeiten am Ende eines Semesters bis zum Beginn des neuen Semesters, in der regelmäßig keine Lehrveranstaltungen stattfinden.
     
    Andere Zeiten während der Vorlesungszeiten des Studiums ohne tatsächliche Lehrveranstaltungen (z. B. „Weihnachtsferien“) werden den vorlesungsfreien Zeiten nicht zugerechnet.
     
    Daher empfehlen wir Ihnen, auf der jeweiligen Homepage der betroffenen Universität/Hochschule zu ermitteln, welche Zeiträume konkret als Semesterferien ausgewiesen werden und dies als Nachweis den Entgeltabrechnungsunterlagen beizufügen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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