In unserer Firma ist ein Werkstudent mit 1.800 € Monats-Brutto und 20 Wochenstunden beschäftigt. Es ist jetzt schon bekannt, dass er in der vorlesungsfreien Zeit 3.600 € in 40 Wochenstunden verdienen wird. Sind für diesen Studenten (Beitragsgruppenschlüssel 0100) aktuell die Regelungen des Übergangsbereiches anzuwenden? In der vorlesungsfreien Zeit würden wir den Übergangsbereich nichtanwenden und anschließend wieder. Ist dies so korrekt?
Vielen Dank für eine klärende Antwort.