Hallo,
wir beschäftigen einen Werkstudenten. Dieser möchte nun nicht mehr als Werkstudent, sondern sozialversicherungsrechtlich als "normaler" Beschäftigter pflichtversichert werden.
Die Voraussetzungen für die Werkstudentenregelungen sind weiterhin erfüllt.
Hat der Beschäftigte ein Wahlrecht oder sind auf jeden Fall die Werkstudentenregelungen anzuwenden? Müssen wir als Arbeitgeber diesem Wunsch nachkommen?
Freundliche Grüße
Grundsatz Personal