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  • 01
    Werkstudenten

    Hallo,

    Ich hätte eine Frage zu einem Werkstudenten. Er ist an einer Universität in insgesamt drei Studiengängen immatrikuliert. Einen davon (Wirtschaftsingenieurwesen) hat er beinahe abgeschlossen. Er hat seine Bachelorarbeit abgegeben und wird demnächst in diesem Studiengang exmatrikuliert.

    Er ist aber noch im Studiengang „Materialwissenschaft“ in Vollzeit bis 31.03.2026 eingeschrieben.

    Können wir ihn somit weiterhin als Werkstudenten beschäftigen, auch wenn der andere Studiengang abgeschlossen ist?

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

     

  • 02
    RE: Werkstudenten

    Hallo miha,

    Voraussetzung für die Anwendung des Werkstudentenprivilegs ist die Zugehörigkeit zum Personenkreis der ordentlichen Studierenden. Dies setzt voraus, dass eine wissenschaftliche Ausbildung in einem geordneten Studien- oder Ausbildungsgang erfolgt und der Student sich einer mit dem Studium in Verbindung stehenden oder darauf aufbauenden Ausbildungsregelung unterwirft.
     
    Für Personen, die nach einem Hochschulabschluss (z.B. Bachelor) ein Aufbaustudium (mit Ausnahme eines Promotionsstudiums), ein in einer anderen Fachrichtung betriebenes Zweitstudium parallel ausüben, ist die Zugehörigkeit zum Personenkreis der ordentlichen Studierenden nicht ausgeschlossen.
     
    Demzufolge ist in der von Ihnen geschilderten Konstellation bei Vorliegen der beschriebenen Voraussetzungen sowie der Einhaltung der 20 Stunden-Grenze bei der wöchentlichen Arbeitszeit eine Werkstudentenbeschäftigung grundsätzlich möglich.
     
    Im Zweifelsfall sollte über die einzugsberechtigte Krankenkasse eine versicherungsrechtliche Beurteilung angefordert werden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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