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  • 01
    Werkstudent Vollzeit während vorlesungsfreier Zeit ausserhalb der Semesterferien

    Hallo liebes Expertenteam,

    wir beschäftigen einen Werkstudenten, der an der FH Dortmund studiert. Studienbescheinigung Wintersemester 25/26 bis 28.02.2026 liegt vor. Die Semesterferien enden dort am 19.09.2025.

    Unser Student möchte jetzt gerne auf Vollzeit umsteigen, da er keine Vorlesungen mehr hat. Er ist mit seiner Bachelorarbeit beschäftigt. Können wir ihn aufgrund der 26 Wochen Regelung als Werkstudent beschäftigen, obwohl dies außerhalb der Semesterferien wäre?

  • 02
    RE: Werkstudent Vollzeit während vorlesungsfreier Zeit ausserhalb der Semesterferien

    Hallo benno2010,

    Personen, die neben ihrem Studium nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich beschäftigt sind, gehören ihrem Erscheinungsbild nach grundsätzlich zu den Studenten und nicht zu den Arbeitnehmern. Die Höhe des Arbeitsentgelts ist dabei ohne Bedeutung.

    Wird eine Beschäftigung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden lediglich in der vorlesungsfreien Zeit (Semesterferien) auf mehr als 20 Stunden ausgeweitet, und nach dem Ende der Semesterferien wieder auf eine Wochenarbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden zurückgeführt, so bleibt auch für diese Zeit das studentische Erscheinungsbild erhalten, sodass in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung grundsätzlich Versicherungsfreiheit aufgrund des Werkstudentenprivilegs anzunehmen ist.

    Vorlesungsfreie Zeiten sind nur die offiziellen Semesterferien der Universitäten und Hochschulen. Die Semesterferien sind die Zeiten am Ende eines Semesters bis zum Beginn des neuen Semesters, in der regelmäßig keine Lehrveranstaltungen stattfinden. Andere Zeiten während der Vorlesungszeiten des Studiums ohne tatsächliche Lehrveranstaltungen (z. B. während Erstellung der Bachelorarbeit) werden den vorlesungsfreien Zeiten nicht zugerechnet.

    Versicherungsfreiheit liegt in der Regel auch nicht mehr vor, sobald absehbar ist, dass eine Beschäftigung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als 20 Stunden über die Semesterferien hinaus andauert.

    Demzufolge ist die in Ihrem Fall beabsichtigte Vollzeitbeschäftigung während des Semesters sozialversicherungspflichtig in allen Zweigen zu beurteilen.  

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

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