Hallo liebes Expertenteam,
wir beschäftigen einen Werkstudenten, der an der FH Dortmund studiert. Studienbescheinigung Wintersemester 25/26 bis 28.02.2026 liegt vor. Die Semesterferien enden dort am 19.09.2025.
Unser Student möchte jetzt gerne auf Vollzeit umsteigen, da er keine Vorlesungen mehr hat. Er ist mit seiner Bachelorarbeit beschäftigt. Können wir ihn aufgrund der 26 Wochen Regelung als Werkstudent beschäftigen, obwohl dies außerhalb der Semesterferien wäre?