Liebes AOK-Expertenteam,
ein Mitarbeiter, Student-Vollzeitstudium, 33 Jahre, 23. Hochschulsemester (mehrere Studiengänge), ist seit 01.11.2025 mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 10,0 Wochenstunden angestellt. Das mtl. Bruttogehalt beträgt ca. 1.700,00 €. Er übt keine weitere Beschäftigung aus.
Da die Voraussetzungen für das "Werkstudentenprivileg" in der Sozialversicherung gegeben sind, haben wir die Anmeldung mit dem SV-Schl. 0100; Personengruppe 106 durchgeführt, d.h. es besteht nur Beitragspflicht in der Rentenversicherung.
Der Mitarbeiter hat nun beantragt, dass das "Werkstudentenprivileg" nicht angewendet wird, damit Beitragspflicht in der KV, RV, AV und PV besteht.
Ist das möglich? Besteht hier eine Wahlmöglichkeit?
Danke für Ihre Unterstützung.