Expertenforum - Werkstudent usw.

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  • 01
    Werkstudent usw.

    Ich habe hier einen 31jährigen Werkstudenten mit einer Immatrikulationsbescheinigung über 24 Hochschulsemester. Zu Zeit befindet er sich im 6. Fachsemester.


    Zählt hier nur die Anzahl der Fachsemester ? ichn habe nämlich gelesen, dass dass Werkstudentenprivileg keine Anwendung findet bei Studierenden, die mehr als 25 Fachsemester studieren. Oder wird auf die Gesamtsemesterzahl abgezielt ?


    Und noch eine Frage:


    Wie lange kann man überhaupt als Student krankenversichert sein ? Gibt es da eine Altersgrenze ? Der hier genannte ist ja schon 31.


     

  • 02
    RE: Werkstudent usw.

    Guten Tag,
     
    das Werkstudentenprivileg ist für alle ordentlich Studierenden anwendbar. Zu den ordentlich Studierenden gehören Personen, die für ein Studium an einer Hochschule immatrikuliert sind (= Studierende) oder für ihre fachliche Ausbildung eine Schule besuchen (= Fachschüler: innen). Die Werkstudentenregelung findet hingegen keine Anwendung bei einer Beschäftigung, bei der das Studium nicht im Vordergrund steht. Hierzu gehören Studierende, die mehr als 25 Fachsemester studieren. Eine Altersgrenze gibt es jedoch nicht.
     
    Bei beschäftigten Studenten mit einer ungewöhnlich langen Studiendauer wird von der widerlegbaren Vermutung ausgegangen, dass bei einer Studienzeit von mehr als 25 Fachsemestern je Studiengang das Studium nicht mehr im Vordergrund steht und deshalb Versicherungsfreiheit aufgrund des Werkstudentenprivilegs nicht weiter in Betracht kommt. Die Rechtsprechung unterstellt bei derart langer Studienzeit, dass kein ernsthafter Studierwille mehr vorliegt.
     
    In Ihrem Sachverhalt ist somit eine Beschäftigung im Rahmen der Werkstudentenregelung weiterhin (noch) möglich.
     
    Der Anspruch auf die kostengünstige Krankenversicherung als Student (KVdS) ist unabhängig von der Werkstudentenregelung zu betrachten.
    Die studentische Krankenversicherung kann maximal bis zum Ende des Semesters bestehen, in dem der Studierende das 30. Lebensjahr vollendet hat.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Werkstudent usw.

    Jetzt muss ich nochmal nachfragen, tut mir Leid.


    Entscheidend für das Werkstudentenprivileg ist dann der Begriff "Fachsemester " ? Man könnte z.B. mehr als 25 Hauptsemester studiert haben, wäre aber trotzdem noch als Werkstudent anzusehen, wenn man aktuell unter 25 Fachsemestern läge ?

  • 04
    RE: Werkstudent usw.

    Guten Tag,
     
    Fachsemester dokumentieren die Zeiten des aktuell betriebenen Studiengangs. Unter Fachsemester fallen alle Semester, die zur Ablegung der Hochschulprüfung in einem bestimmten Studiengang absolviert werden.
     
    Wechselt der Studierende z.B. nach dem 25. Fachsemester den Studiengang beginnt die Zählung neu.
     
    Im Zweifelsfällen empfehlen wir Kontakt mit der zuständigen Krankenkasse aufzunehmen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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