Ich habe hier einen 31jährigen Werkstudenten mit einer Immatrikulationsbescheinigung über 24 Hochschulsemester. Zu Zeit befindet er sich im 6. Fachsemester.
Zählt hier nur die Anzahl der Fachsemester ? ichn habe nämlich gelesen, dass dass Werkstudentenprivileg keine Anwendung findet bei Studierenden, die mehr als 25 Fachsemester studieren. Oder wird auf die Gesamtsemesterzahl abgezielt ?
Und noch eine Frage:
Wie lange kann man überhaupt als Student krankenversichert sein ? Gibt es da eine Altersgrenze ? Der hier genannte ist ja schon 31.