Guten Tag,
wir haben einen Werkstudenten seit 2023 beschäftigt. Im Monat Januar 2024 und Monat März 2024 war der Verdienst unter der Minijob-Grenze. Im Monat Februar 2024 und April 2024 über der Grenze. Der Durchschnittsverdienst der 4 Monate lag über der Minijob-Grenze.
Ab dem Monat Mai 2024 (bis Juli 2024) lag der Verdienst immer unter der Minijob-Grenze.
Zu wann muss dieser Werkstudent als Minijobber umgemeldet werden?
Rückwirkend ab Mai 2024?
Rückwirkend ab Januart 2024, da Durchschnittsverdienst der 7 Monate unter der Grenze (jedoch Überschreitung in Februar und April).
Oder erst ab aktuellen Monat, da keine rückwirkende Betrachtung in die Vergangenheit?
Vielen Dank vorab.