Expertenforum - Werkstudent und Pflichtpraktikum möglich

Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Werkstudent und Pflichtpraktikum möglich

    Hallo Expertenteam,


    eine Studentin übt bei Arbeitgeber A seit Oktober 2024 eine Werkstudententätigkeit aus, 16 Std./Woche, Abrechnung als Werkstudentin.

    Ab dem 01.04.2025 wird sie bei Arbeitgeber B ein vorgeschriebenes Pflichtpraktikum für 1 Semester absolvieren, 28 Std./Woche, Abrechnung mit Personengruppe 190 und Beitragsgruppenschlüssel 0000.

    Kann sie bei Arbeitgeber A weiterhin als Werkstudentin arbeiten bzw. abgerechnet werden oder werden die Stunden von Arbeitgeber A und B zusammengerechnet?


    Danke für Ihre Hilfe

     

  • 02
    RE: Werkstudent und Pflichtpraktikum möglich

    Hallo Lohnabrechner04,

    neben einer Beschäftigung im Rahmen der Werkstudentenregelung (Beitragsgruppenschlüssel „0100“; Personengruppenschlüssel „0100“) kann gleichzeitig ein in einer Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenes Zwischenpraktikum bei einem anderen Arbeitgeber ausgeübt werden. Eine Zusammenrechnung von der Studentenbeschäftigung und dem vorgeschriebenen Zwischenpraktikum erfolgt nicht.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam

Zur Übersicht

Kontakt zur AOK

Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.