Hallo Expertenteam,
eine Studentin übt bei Arbeitgeber A seit Oktober 2024 eine Werkstudententätigkeit aus, 16 Std./Woche, Abrechnung als Werkstudentin.
Ab dem 01.04.2025 wird sie bei Arbeitgeber B ein vorgeschriebenes Pflichtpraktikum für 1 Semester absolvieren, 28 Std./Woche, Abrechnung mit Personengruppe 190 und Beitragsgruppenschlüssel 0000.
Kann sie bei Arbeitgeber A weiterhin als Werkstudentin arbeiten bzw. abgerechnet werden oder werden die Stunden von Arbeitgeber A und B zusammengerechnet?
Danke für Ihre Hilfe