Auf meine Rückfrage an den bei uns beschäftigten Werkstudenten ,der im Januar die
wöchentliche 20-Stunden-Grenze überschritten hat, erhielt ich diese Auskunft:
"Im Januar 2025 hatte ich keine Vorlesungen oder Prüfungen, da ich meine Regelstudienzeit bereits abgeschlossen habe und meine Bachelorarbeit erst zum 01. Februar 2025 begonnen hat". Ich war jedoch weiterhin immatrikuliert und hatte den offiziellen Studentenstatus. "
Bleibt dadurch der Werkstudentenstatus bei Überschreitung der 20-Std-Grenze erhalten?
Danke für die Unterstützung.