Sehr geehrte Damen und Herren,
unser Mandant beschäftigt derzeit einen Werkstudenten. Ab September ist für den Studiengang ein Pflichtpraktikum vorgesehen, welches ebenfalls bei unserem Mandanten absolviert werden soll. Im Zuge des Praktikums soll das vorherige Werkstudentenentgelt entsprechend angepasst werden, da es sich um ein Vollzeitpraktikum handelt. Ist dieser Wechsel von Werkstudent zu Praktikant möglich? Im Anschluss an das Praktikums wird die Werkstudententätigkeit wieder aufgenommen.