Werkstudent überschreitet innerhalb der Vorlesungszeit die 20 Stundengrenze = tatsächliche Wochenarbeitszeit = 28,00 Stunden an 5 Tagen/Woche (Montags-Freitag), bleibt aber innerhalb der 26 Wochen bzw. 182 Kalendertage Regelung. Der Werkstudent kann zudem nachweisen, dass in dieser Woche an 2 Tagen keine Vorlesung stattgefunden hat und versichert das sein Studium weiterhin im Vordergrund stand.
Arbeitstage:
Montag/Arbeitsstunden: 3,00
Dienstag/Arbeitsstunden: 5,00
Mittwoch/Arbeitsstunden: 2,00
Donnerstag/Arbeitsstunden: 9,00
Freitag/Arbeitsstunden: 9,00
Für Do. + Fr. liegt ein Nachweis der Universität vor, dass an diesen Tagen keine Vorlesungen stattgefunden haben und der Werkstudent versichert schriftlich, dass sein Studium weiterhin im Vordergrund stand.
Bleibt hier das Werkstudentenprivileg bestehen und die Sozialversicherungsfreiheit in der KV, PV & AV kann weiterhin stattfinden?