Besteht eine Möglichkeit oder gibt es eine Konstellation, wo ein Werkstudent innerhalb seines Beschäftigungsverhältnisses sein Werkstudentenprivileg (SV-Freiheit) zurückerlangen kann, wenn er dieses Aufgrund Überschreitung der 20-Stunden-Grenze (SV-Pflicht) verloren hat?