Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

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  • 01
    Werkstudent / SV-rechtliche Beurteilung

    Guten Tag,


    wir beschäftigen seit einiger Zeit einen Werkstudenten mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 15 Stunden. Somit ist er versicherungsfrei mit BGR 0100 und PGR 106.


    Im Zeitraum vom 01.09.2025 - 28.02.2026 führt er im Rahmen seines Studiums ein vorgeschriebenes Pflichtpraktikum mit 40 Stunden / Woche bei einem anderen Unternehmen durch.


    In dieser Zeit wird er bei uns als Werkstudent die Arbeitszeit auf 8 h / Woche reduzieren.


    Unsere Fragen hierzu:

    Ist der Zeitraum des Pflichtpraktikums als vorlesungsfreie Zeit zu werten, so dass er in dem genannten Zeitraum bei uns weiterhin als Werkstudent beschäftigt und abgerechnet werden?


    Vielen Dank für Ihre Einschätzung.

  • 02
    RE: Werkstudent / SV-rechtliche Beurteilung

    Guten Tag,
     
    Personen, die während der Dauer ihres Studiums ein vorgeschriebenes Zwischenpraktikum ableisten, sind versicherungsfrei in allen Zweigen der Sozialversicherung. Die Dauer, die Höhe des Entgelts und die wöchentliche Arbeitszeit spielen dabei keine Rolle. Sofern der Praktikant ein Entgelt erhält, besteht Umlage- und Unfallversicherungspflicht. Somit wäre eine Anmeldung mit dem Beitragsgruppenschlüssel „0000“ und dem Personengruppenschlüssel „190“ vorzunehmen.
     
    Neben einem (in einer Studien- oder Prüfungsordnung) vorgeschriebenen Zwischenpraktikum kann gleichzeitig eine Werkstudentenbeschäftigung ausgeübt werden. Eine Zusammenrechnung von Werkstudentenbeschäftigung und dem vorgeschriebenen Zwischenpraktikum erfolgt nicht.
     
    Daher kann in Ihrem Fall das Werkstudentenprivileg während des vorgeschriebenen Praktikums erhalten bleiben, wenn die 20-Stunden-Grenze bei Ihnen eingehalten wird.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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