Guten Tag,
wir beschäftigen seit einiger Zeit einen Werkstudenten mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 15 Stunden. Somit ist er versicherungsfrei mit BGR 0100 und PGR 106.
Im Zeitraum vom 01.09.2025 - 28.02.2026 führt er im Rahmen seines Studiums ein vorgeschriebenes Pflichtpraktikum mit 40 Stunden / Woche bei einem anderen Unternehmen durch.
In dieser Zeit wird er bei uns als Werkstudent die Arbeitszeit auf 8 h / Woche reduzieren.
Unsere Fragen hierzu:
Ist der Zeitraum des Pflichtpraktikums als vorlesungsfreie Zeit zu werten, so dass er in dem genannten Zeitraum bei uns weiterhin als Werkstudent beschäftigt und abgerechnet werden?
Vielen Dank für Ihre Einschätzung.