Guten Tag,
wir haben seit kurzem einen Werkstudenten beschäftigt, der momentan maximal 20 h / Woche arbeitet, so dass das Werkstudentenprivileg angewendet werden kann.
Er möchte in den Semesterferien seine Stunden aufstocken und hat uns den Semesterplan seiner Uni vorgelegt.
Vorlesungsende: 18.07.2025
Prüfungszeit Sommersemester: 21.07.2025 bis 04.08.2025
Vorlesungsbeginn WS: 29.09.2025
Gehört die Prüfungszeit zur vorlesungsfreien Zeit, so dass er mehr als 20 Stunden / Woche arbeiten kann oder ist während dieser Zeit die wöchentliche Arbeitszeit auf 20 h / Woche begrenzt, da sie zur Vorlesungszeit gehört?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung und viele Grüße
A. Mayer