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  • 01
    Werkstudent: Prüfungszeit = vorlesungsfreie Zeit?

    Guten Tag,

    wir haben seit kurzem einen Werkstudenten beschäftigt, der momentan maximal 20 h / Woche arbeitet, so dass das Werkstudentenprivileg angewendet werden kann.

    Er möchte in den Semesterferien seine Stunden aufstocken und hat uns den Semesterplan seiner Uni vorgelegt.

    Vorlesungsende: 18.07.2025

    Prüfungszeit Sommersemester: 21.07.2025 bis 04.08.2025

    Vorlesungsbeginn WS: 29.09.2025

    Gehört die Prüfungszeit zur vorlesungsfreien Zeit, so dass er mehr als 20 Stunden / Woche arbeiten kann oder ist während dieser Zeit die wöchentliche Arbeitszeit auf 20 h / Woche begrenzt, da sie zur Vorlesungszeit gehört?

    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung und viele Grüße

    A. Mayer


     

  • 02
    RE: Werkstudent: Prüfungszeit = vorlesungsfreie Zeit?

    Hallo Frau Mayer,

    bei Beschäftigungen von Studenten, die ausschließlich während der vorlesungsfreien Zeit (Semesterferien) ausgeübt werden, ist davon auszugehen, dass Zeit und Arbeitskraft in der Gesamtbetrachtung dennoch überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen werden. Unabhängig von der wöchentlichen Arbeitszeit und der Höhe des Arbeitsentgelts besteht unter der Voraussetzung, dass die Beschäftigung ausschließlich auf die Semesterferien begrenzt ist, daher Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.

    Bei den von Ihnen angeführten Prüfungszeiten handelt es sich nicht um Semesterferien, so dass hier die 20 Stunden-Grenze im Rahmen der Werkstudentenregelung zu beachten ist.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

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