Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Werkstudent, plus Nebentätigkeit

    Hallo Expertenteam,

    ein bei uns beschäftigter Werkstudent, unbefristet beschäftigt mit 50% Arbeitszeit (19,5 Std/Woche) möchte in den Semesterferien zusätzlich eine befristete Nebentätigkeit über 8-10 Std./Woche aufnehmen. Die Nebentätigkeit ist von vornherein auf die vorlesungsfreie Zeit vertraglich befristet. Die Nebentätigkeit möchte der Werkstudent in jeden Semesterferien zusätzlich aufnehmen. Jedes mal vertraglich auf die vorlesungsfreie Zeit befristet.

    Bleibt der Werkstudent versicherungsfrei?

    Vorab vielen Dank.

  • 02
    RE: Werkstudent, plus Nebentätigkeit

    Hallo C. Petersen,

    wird neben einer Werkstudentenbeschäftigung eine weitere Beschäftigung lediglich in der vorlesungsfreien Zeit (Semesterferien) aufgenommen und die wöchentliche Arbeitszeit dadurch auf mehr als 20 Stunden ausgeweitet, so bleibt auch für diese Zeit das studentische Erscheinungsbild erhalten, sodass grundsätzlich Versicherungsfreiheit aufgrund des Werkstudentenprivilegs anzunehmen ist. Für den Zeitraum der Semesterferien erfolgt bei Ihnen die Verbeitragung weiterhin im Rahmen des Werkstudentenprivilegs (Beitragsgruppenschlüssel „0100, Personengruppenschlüssel „106“) über die einzugsberechtigte Krankenkasse.
     
    Darüber hinaus dürfen diese Beschäftigungszeiten im Laufe eines Jahres 26 Wochen nicht überschreiten (26 Wochen-Regelung).
     
    Sofern die wöchentliche 20-Stunden-Grenze durch Aufnahme einer weiteren oder Ausweitung einer bestehenden Beschäftigung während der Semesterfeien ausgeweitet wird, empfehlen wir das Überschreiten jeweils im Voraus schriftlich zu fixieren und den Entgeltunterlagen beizufügen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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