wir haben einen Mandaten mit einen Mitarbeiter der am 01.06.22 mit Beurteilung als Werkstudent eingestellt wurde. In 06/2022 wurden EUR 800,00 Brutto bei EUR 12,00 Stundenlohn bezahlt. Für 2022 insgesamt von 06-12/2022 EUR 2.430,00.
Ab 07/2022 bis 12/2022 wurden monatlich jedoch nur noch EUR 310,00 durchschnittlich bezahlt, also im Minijobbereich. Eine weitere Prüfung ob Werkstudent oder Minijob wurde nicht mehr vorgenommen.
Muss jetzt rückwirkend ab 06/2022 als Minijob berichtigt und abgerechnet werden?
Gruss
Markus Vecek