Liebes Expertenteam,
bei uns ist eine Mitarbeiterin (Studentin) mit 8,5 h/Woche und 1.000 Euro/Monat beschäftigt. Bisher wurde Sie als Werkstudentin abgerechnet. Nun beginnt die Werkstudentin zusätzlich ein vorgeschriebenes Praktikum mit 39,5 h/Woche in einer anderen Firma. Ich frage mich, ob das Werkstudentenprivileg weiterhin gilt, da die 20 h-Regelegung überschritten ist. Oder muss die Mitarbeiterin während des Pflichtpraktikums mit der Beitragsgruppe 1111 abgerechnet werden?
Ich danke für Ihre Rückmeldung.