Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Werkstudent mit Wohnsitz im Ausland

    Hallo liebes Expertenteam,

    es soll eine Werkstudentin bei uns beschäftigt werden, die ihren Wohnsitz in Österreich hat (Grenzgänger) und die dort auch studiert. Die Voraussetzungen für den Werkstudentenstatus sind erfüllt. Wie muss die Studentin sozialversicherungsrechtlich richtig abgerechnet werden?

    Vielen Dank!

  • 02
    RE: Werkstudent mit Wohnsitz im Ausland

    Hallo JWer,
     
    Personen, die während der Dauer ihres Studiums als ordentliche Studierende einer Hochschule oder einer der fachlichen Ausbildung dienenden Schule gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind, unterliegen – mit Ausnahme der Rentenversicherung – als Arbeitnehmer nicht der Sozialversicherungspflicht.
     
    Der Begriff „Hochschule” ist dabei gebietsneutral zu verstehen. Studenten, die einer vergleichbaren ausländischen Studien- bzw. Ausbildungseinrichtung angehören und im Inland eine Beschäftigung ausüben, sind unter den weiteren Voraussetzungen der Versicherungsfreiheit aufgrund des Werkstudentenprivilegs versicherungsfrei.
     
    Die Zugehörigkeit zu einer vergleichbaren ausländischen Studien- bzw. Ausbildungseinrichtung ist mit einer entsprechenden Bescheinigung nachzuweisen. Derartige Bescheinigungen sind zu den Entgeltunterlagen zu nehmen.
     
    Sofern in Ihrem Sachverhalt die wöchentliche 20-Stundengrenze nicht überschritten wird, ist die Studentin im Rahmen des Werkstudentenprivilegs abzurechnen (Beitragsgruppenschlüssel „0100“, Personengruppenschlüssel „106“). Umlagebeiträge (Insolvenzgeldumlage, Umlage U2 sowie ggf. Umlage U1) sind ebenfalls abzuführen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

  • 03
    RE: Werkstudent mit Wohnsitz im Ausland

    Muss die Werkstudentin (Staatsangehörigkeit deutsch, Wohnsitz in Österreich als Grenzgänger) bei der Deutschen Rentenversicherung angemeldet werden? Oder muss sie eine A1-Bescheinigung bringen? Sie ist in Österreich über eine österreichische studentische Krankenversicherung versichert.

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