Hallo liebes Expertenteam,
es soll eine Werkstudentin bei uns beschäftigt werden, die ihren Wohnsitz in Österreich hat (Grenzgänger) und die dort auch studiert. Die Voraussetzungen für den Werkstudentenstatus sind erfüllt. Wie muss die Studentin sozialversicherungsrechtlich richtig abgerechnet werden?
Vielen Dank!